Reparatur von Ex-geschützten Elektromotoren fast aller Hersteller
Wir besitzen die Konzession des Landes Nordrhein-Westfalen für die Instandsetzung von explosionsgeschützter Motoren der Zündschutzarten:
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„Erhöhte Sicherheit [e]“,
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„Druckfeste Kapselung [d]“ sowie
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„nichtfunkende Betriebsmittel [nA]“
Wir sind berechtigt die Prüfung von instandgesetzten explosionsgeschützten Betriebsmitteln gemäß § 15 Abs.1 i.V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr.3.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) von Jun. 2015 in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen. Die Befugnis beinhaltet die regelmäßig Anfallenden Prüfungen von instandgesetzten elektrischen und nicht elektrischen Betriebsmitteln.
Nicht elektrische Betriebsmittel der:
- Gerätegruppe I und II
- Gerätekategorie 2 und 3
- der Zündschutzarten:
- „b –Zündquellenüberwachung nach DIN EN 13463-6″
- „c – konstruktive Sicherheit nach DIN EN 13463-5″
- „k – Flüssigkeitskapselung nach DIN EN 13463-8″
- „d –Druckfeste Kapselung nach DIN EN 13463-3″
Elektrische Betriebsmittel der :
- Gerätegruppe I und II
- Gerätekategorie 2 und 3
- der Zündschutzarten:
- „e –Erhöhte Sicherheit nach DIN EN 60079-7 (VDE 0170-6)“
- „n – Zündschutzart nach DIN EN 60079-15 (VDE 0170-16)“
- „d –Druckfeste nach Kapselung DIN EN 60079-1 (VDE 0170-5)“
in den- Explosionsgruppen II A bis II C und den
- Temperaturklassen T1 bis T6, mit einer Nennspannung bis 1000V und einer Nennleistung von 1000 kW.